von Marija und Vedrana.
Wieder ist es passiert. Wieder tötete ein Mann eine Frau. Wo war die Polizei?
Es ist der 27. mutmaßliche Femizid in diesem Jahr (AÖF, 20231). Ein Mord, der vielleicht hätte verhindert werden können – doch die Polizei entschied sich dazu, den mehrmaligen Notrufen von Freund*innen und Angehörigen der Frau wenig Beachtung zu schenken. Kein Einzelfall.
Unterlassene Hilfeleistung der Polizei Am letzten Septemberwochenende prügelte ein 34-jähriger Mann in Oberösterreich so heftig auf eine 23‑jährige Prostituierte bzw. Sexarbeiterin ein, dass sie an ihrem eigenen Blut und Erbrochenen erstickte (Stacher, 20222). Abermals zeigt sich das grauenhafte Gesicht des Patriarchats, in dem das Leben einer Frau weniger wert zu sein scheint als ein paar Hundert Euro. Und abermals bestätigt sich die Tatsache, dass toxische Männlichkeit tötet. Doch könnte das Opfer in diesem Fall vielleicht noch leben, hätten die Beamt*innen der Polizei Garsten die Befürchtungen des sozialen Umfelds der Ermordeten ernstgenommen? Bereits kurze Zeit, nachdem die Frau die Wohnung des mutmaßlichen Täters nicht zur vereinbarten Zeit verließ, ging ein Notruf ihres Fahrers ein. Weitere Anrufe bei der Polizei folgten, eine Vermisstenanzeige wurde aufgegeben. Doch unternommen wurde nichts, über 12 Stunden lang. Auch den später hinzugezogenen Anwalt nahm die Polizei nicht ernst. Es wurde lediglich auf das Landeskriminalamt (LKA) verwiesen (Zimmermann, Loibnegger, 20223). Das LKA wurde zwar sofort tätig, aber Ana-Maria war bereits tot (Berger, Auer, 20224). Laut der Landespolizeidirektion OÖ laufen nun interne Ermittlungen. Ermittlungen, die klären sollen, ob eine Verfehlung seitens der Polizei Garsten vorliegt. Erstes Ergebnis ist, „dass es mehrere Anzeigen gegeben hat und auf jede Anzeige durch die Beamten unverzüglich und mehrfach mit konkreten Maßnahmen reagiert wurde“5. Also keine Verfehlungen seitens der Polizei. Trotzdem ist die junge Frau tot. Wieder nur ein tragischer Vorfall? Eine Verkettung unglücklicher Ereignisse? Nachrichten wie diese sind leider weder Novum noch Seltenheit. Zu oft werden Menschen, die sich hilfesuchend an die Polizei wenden, nicht ernstgenommen, verhöhnt, retraumatisiert oder im Anschluss sogar selbst von der Polizei angezeigt. Exemplarisch hierfür der Fall der oberösterreichischen Allgemeinmedizinerin Lisa-Maria Kellermayr, die nach monatelangen gefährlichen Drohungen und Beleidigungen durch Coronaleugner*innen und Rechtsradikale Selbstmord beging. Sie erhielt von der Polizei nicht nur keine Hilfe (trotz erfülltem Tatbestand der gefährlichen Drohung nach § 107 StGB und Bekanntwerden der Identität zumindest eines mutmaßlichen Täters), ihr wurde stattdessen Mitschuld an der Situation gegeben – sie hätte sich „wichtig gemacht“ und in die Öffentlichkeit gedrängt. (Walter, 20226; Puschautz, 20227) Oder der Fall einer Wienerin, die im November 2021 von ihrem Mann ermordet wurde und deren Leiche nur aufgrund der Beharrlichkeit und eigenständigen Ermittlungen ihrer Kinder gefunden wurde. Die Kinder der ermordeten Wienerin erfuhren latenten Rassismus durch die Polizei und Pietätlosigkeit ob des Verbleibs der Mutter, erhielten Ratschläge, sich „nicht ins Liebesleben der Mutter einzumischen“ und wurden generell nicht ernstgenommen. (Brnada, 20218) Oder der Fall um eine Wiener Studentin, die aufgrund eines Buches („The Jews in the Modern World“) von drei Männern angegriffen und antisemitisch beschimpft wurde. Ihr wurde seitens der Polizei ebenfalls Mitschuld an dem Übergriff gegeben bzw. das Provozieren der Situation vorgeworfen, der Antisemitismusvorwurf einfach in Abrede gestellt und der Rat erteilt, den Vorfall „besser zu vergessen“. (Salzburger Nachrichten, 20219) Oder der Fall einer 37-jährigen Wienerin, deren gewalttätiger und betrunkener Mann sie und eine zur Hilfe geeilte Freundin in Anwesenheit der gemeinsamen Kinder bedrohte. Sie wurde ebenfalls nicht ernstgenommen, ständig unterbrochen und die Beamten betrieben auch hier Victim Blaming (Täter-Opfer-Umkehr) schlechthin. Im Anschluss erhielt die Wienerin dann noch eine Strafe über 200 Euro, da sie die Beamten angeblich beleidigt hatte – Verleumdung, wie Aufnahmen belegten. (Duric, 202110; Gaigg, Scherndl, 202111) Oder, oder, oder… Beispiele für dieses oder ähnliches Verhalten von Polizeibeamt*innen gibt es zur Genüge. Was die meisten dieser Geschichten immer gemeinsam haben: es handelt sich in all diesen Fällen um Menschenleben – und viel zu oft sind die Opfer Frauen und queere Menschen, Migrant*innen oder andere vulnerable oder marginalisierte Gruppen. Auch lassen die Ergebnisse der anschließend erfolgenden Aufarbeitung von mutmaßlichen Fehlern der Polizei vermuten, dass deren Priorität nicht beim Schutz von Leben zu verorten ist. Denn die zynische Standardantwort auf offizielle Anfragen lautet zumeist: „Es besteht immer die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen.“ – eine Verbesserung von Abläufen ist jedoch eher selten das Resultat von derartigen Ereignissen, obwohl man dies von einem subjektiven Standpunkt aus erwarten könnte. Aber woran liegt das? Polizei, Staat, Kapitalismus Wie allgemein bekannt, ist die Polizei innerhalb des Staates die ausführende Gewalt. Es handelt sich hierbei also um Verwaltungstätigkeiten, die unter Androhung oder Anwendung von Zwang der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dienen. Wie allgemein bekannt, ist die Polizei innerhalb des Staates die ausführende Gewalt. Es handelt sich hierbei also um Verwaltungstätigkeiten, die unter Androhung oder Anwendung von Zwang der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dienen. Und wo Misogynie, Rassismus, Ableismus und alle anderen Formen der Diskriminierung einer Gesellschaft inhärent sind, ja im Sinne der marxistischen Theorie der herrschenden Kapitalist*innenklasse gezielt dienen, um die Arbeiter*innenklasse kontrollieren und spalten zu können sowie den Kapitalbesitz von Unternehmen und Vermögenden zu schützen, werden diese Mechanismen auch in den Strukturen der Polizei zu finden sein. Denn sie ist nun mal Teil des Systems, sie kann sich nicht entziehen. Dass bereits die Gesetzgebung nicht prioritär an der Unversehrtheit von menschlichem Leben, sondern eben am Schutz des Kapitals der herrschenden Klasse und an der Aufrechterhaltung der Machtverhältnisse interessiert ist, soll die Gegenüberstellung von ausgewählten Paragrafen des Strafgesetzbuches veranschaulichen. Der Wert eines Menschenlebens im Kapitalismus Betrachtet man das Strafmaß verschiedener Delikte, ergibt sich ein gewisses Bild. So wird z.B. schwerer Diebstahl einer Sache12 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft, wenn der Wert der Sache 5.000 Euro übersteigt. Dasselbe Strafmaß gilt bei grob fahrlässiger Tötung13, wobei grob fahrlässig bedeutet, dass die Konsequenz des eigenen Handelns, also die Tötung einer anderen Person, „als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war“14. Auch schwere Körperverletzung15, die Vernachlässigung eines Verletzten mit Todesfolge16 oder das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen17 hat ein Strafmaß von bis zu drei Jahren – Unterlassung der Hilfeleistung mit Todesfolge18 sogar nur bis zu einem Jahr. Dem gegenüber steht ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bei Veruntreuung oder Untreue, wenn der Wert des Guts oder des herbeigeführten Schadens den Wert von 5.000 Euro übersteigt19. Es scheint also, dass der Preis eines Menschenlebens bzw. dessen Unversehrtheit einem Geldwert von 5.000 Euro gleichgesetzt wird. (An dieser Stelle auch zu erwähnen ist die Tatsache, dass es sich im Falle der Verletzung von Beamt*innen immer um schwere Körperverletzung handelt20 – auch wenn es sich bei der Verletzung nur um eine Schürfwunde handelt oder (in manchen Fällen) die oder der Tatverdächtige die Verletzung nicht einmal direkt verursacht hat (Der Standard, 202121). Aber immerhin gibt es Gesetze, die uns zumindest in irgendeiner Form schützen, die nicht unterscheiden zwischen Herkunft, Hautfarbe oder politischer Gesinnung! Denn Justitia ist durch ihre Augenbinde absolut objektiv und nicht etwa blind – oder? Leeres Wort: des Armen Rechte In der Theorie kann jede Person ihr Recht gegenüber jeder anderen Person einfordern. In der Realität haben jedoch auch hier die Besitzenden und Einflussreichen einen entscheidenden Vorteil, denn Gerichtsverfahren können lange dauern und immense Kosten verursachen – wenn sich also eine nicht vermögende Privatperson über mehrere Jahre im Rechtsstreit mit einem großen Unternehmen oder einer Institution mit einer Hundertschaft an Anwält*innen befindet, kann es schnell passieren, dass die klagende Person aufgeben muss, noch bevor sie zu ihrem Recht kommt, weil der finanzielle Ruin droht. Nun stellen wir uns die konkrete Frage, wie unser Rechtssystem mit mutmaßlichen oder tatsächlichen Verfehlungen der Polizei umgeht. Wie verschiedene Publikationen belegen, kommt es nur bei einem winzigen Bruchteil aller erstatteten Anzeigen gegen Polizist*innen zu einer Verurteilung. Bei einer im Jahr 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz durchgeführten Studie sprechen die Ergebnisse sogar von 1.500 Anzeigen und keiner einzigen Verurteilung (ALES, 201822). Eine parlamentarische Anfrage der Neos ergab, dass es zwischen 2017 und 2019 zu „3.677 Vorfällen von angeblicher oder tatsächlicher Polizeigewalt [kam, …] Verurteilungen gab es jedoch nur in 21 Fällen“ (Reithofer, 202223) - also eine Quote von 0.57%. Nun könnte man wie Christian Pilnacek, Generalsekretär des Justizministeriums, annehmen, dass "Ein gutes Ermittlungsergebnis [...] auch die Einstellung eines Verfahrens sein [kann]" (Gaigg, 201824). Bedenkt man nun jedoch auch noch die Dunkelziffer der von Polizeigewalt Betroffenen, die aufgrund der Sorge vor Gegenanzeigen seitens der Polizei bzw. der geringen Erfolgschance erst gar keine Anzeige erstatten, mutet diese Annahme äußerst zynisch an. Denn auch das Gutachten von Amnesty International Österreich, das die „(sicherheits‑)behördliche Aufarbeitung des Polizeieinsatzes bei der „MayDay-Demonstration“ am 1. Mai 2021“ thematisiert, kommt zu dem Schluss, dass „Misshandlungsvorwürfe nicht […] ausreichend unabhängig, gründlich, rasch, kompetent und/oder transparent untersucht wurden. Es wird weiters bezweifelt, dass die Polizei allen ihnen bekannten Misshandlungsvorwürfen nachgegangen ist. Beides kommt einem Verstoß gegen das Misshandlungsverbot gleich.“ Weiters heißt es, es ergäbe sich „das Bild mangelnder Transparenz und einer schwachen Fehlerkultur. Besonders schwer wiegt, dass Polizei und Justiz der Bekämpfung von Straflosigkeit nach vorliegender Beurteilung nicht den erforderlichen Stellenwert beimessen“ (Sonderegger, 202125). In Anbetracht der Tatsache, dass der Polizeieinsatz bei der MayDay-Demonstration im Mai 2021 hohes mediales Aufsehen erregte, stellt sich die Frage, wie bei der Polizei gearbeitet wird, wenn niemand zusieht. Kolleg*innen sollten nicht gegen Kolleg*innen ermitteln Auch wenn man Zweifel an der Unbefangenheit hat, eine Anzeige gegen die Polizei kann bislang nun mal nur bei der Polizei erstattet werden. Doch wie das Gutachten von Amnesty International Austria verdeutlicht, gibt es allen Grund die Ernsthaftigkeit und Ambitionen der ermittelnden Beamt*innen infrage zu stellen. Von mehreren Seiten wird daher seit Jahren eine unabhängige Meldestelle gefordert, die – im wünschenswerten Fall vom Innenministerium weisungsungebunden und – frei agieren kann. Sollte die Regierung ihren Versprechungen vom Jahr 2020, eine derartige Stelle einzurichten (Stempfl, 202226), endlich nachkommen, könnte das die lang ersehnte Wende in der Aufarbeitung von Polizeigewalt bedeuten. Es könnte bedeuten, dass mutmaßliche Gewalttäter*innen innerhalb der Polizei ausgemacht werden und Optimierungsbedarf bei Abläufen aufgezeigt wird. Und es könnte bedeuten, dass untätige Polizist*innen, wie diejenigen im Fall von Ana-Maria und zahlreichen anderen Fällen, nicht einfach straffrei Hilfeleistungen unterlassen können, um dann unbehelligt ihrer polizeilichen Tätigkeit weiterhin nachgehen zu dürfen.
- Autonome Österreichische Frauenhäuser (2023): Mutmaßliche Femizide durch (Ex-)Partner oder Familienmitglieder oder durch Personen mit Naheverhältnis zum Opfer 2022 laut Medienberichten. Aufruf am 05.01.2023: https://www.aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Frauenmorde-2022_Liste-AOEF.pdf ↩︎
- Stacher, P. (2022): Tötung von Escort-Dame: Polizei OÖ prüft eigenes Vorgehen. Kurier. Aufruf am 05.01.2023: https://kurier.at/chronik/oberoesterreich/toetung-von-escort-dame-polizei-ooe-prueft-eigenes-vorgehen/402160692 ↩︎
- Zimmermann, P.; Loibnegger, K. (2022): Escort-Mord: Anwalt führt Ermittler in Blutwohnung. Kronen Zeitung. Aufruf am 05.01.2023: https://www.krone.at/2817289 ↩︎
- Berger, M.; Auer, K. (2022): Mutmaßlicher Mord an Escort-Frau: Reagierte die Polizei zu spät?. Puls24. Auruf am 05.01.2023: https://www.puls24.at/news/chronik/mutmasslicher-mord-an-escort-frau-reagierte-die-polizei-zu-spaet/276684 ↩︎
- Landespolizeidirektion OÖ: Presseaussendung. Aufruf am 05.01.2023: https://www.polizei.gv.at/ooe/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=39426E39454951613952303D&pro=2 ↩︎
- Walter, J. (2022): Lisa-Maria Kellermayr: der vermeidbare Tod. DW. Auruf am 05.01.2023: https://www.dw.com/de/morddrohungen-von-impfgegnern-%C3%B6sterreich-nach-dem-vermeidbaren-tod-von-lisa-maria-kellermayr/a-62688340 ↩︎
- Puschautz, A. (2022): Fall Kellermayr: Maurer attackiert oberösterreichische Polizei scharf. Kurier. Auruf am 05.01.2023: https://kurier.at/politik/inland/fall-kellermayr-maurer-attackiert-oberoesterreichische-polizei-scharf/402097701 ↩︎
- Brnada, N. (2021): Die Tote im Keller. Der Falter. Aufruf am 05.01.2023: https://www.falter.at/zeitung/20211208/die-tote-im-keller ↩︎
- Salzburger Nachrichten (2021): Antisemitismus-Opfer wirft Polizisten Untätigkeit vor. AUfruf am 05.01.2023: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/antisemitismus-opfer-wirft-polizisten-untaetigkeit-vor-104437810 ↩︎
- Duric, A. (2021): Frau flehte Polizei um Hilfe an, bekam 200 Euro Strafe. Heute Zeitung. Aufruf am 05.01.2023: https://www.heute.at/s/frau-flehte-polizei-um-hilfe-an-bekam-200-euro-strafe-100154495 ↩︎
- Gaigg, V., Scherndl, G. (2021): Frau bittet Polizei um Hilfe wegen Ehemann – und erhält Strafe. Der Standard. Aufruf am 05.01.2023: https://www.derstandard.at/story/2000128489099/frau-bittet-polizei-um-hilfe-wegen-ehemann-und-erhaelt-strafe ↩︎
- § 128 Abs 1 Z 5 StGB ↩︎
- § 81 Abs 1 StGB ↩︎
- § 6 Abs 3 StGB ↩︎
- § 84 Abs 1 StGB ↩︎
- § 94 Abs 2 StGB ↩︎
- § 92 Abs 1 StGB ↩︎
- § 95 Abs 1 StGB ↩︎
- § 133 Abs 2 StGB und § 153 Abs 3 StGB ↩︎
- § 84 Abs 2 StGB ↩︎
- Der Standard (2021): Polizist stolperte bei Verfolgungsjagd: Verdächtiger muss Schadenersatz zahlen. Aufruf am 05.01.2023: https://www.derstandard.at/story/2000130707774/polizist-stolperte-bei-verfolgungsjagd-verdaechtiger-muss-schadenersatz-zahlen ↩︎
- Austrian Center for Law Enforcement Sciences (2018): Studie über den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivbeamte; S. 51f. Aufruf am 05.01.2023: www.justiz.gv.at/file/2c94848a66ede49101671cc760ff1142.de.0/ales%20studie%20endfassung%20nov18.pdf?forcedownload=true ↩︎
- Reithofer, R. (2022): Wenn Polizisten zu Tätern werden. Wiener Zeitung. Aufruf am 05.01.2023: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2143966-Wenn-Polizisten-zu-Taetern-werden.html ↩︎
- Gaigg, V. (2018): Misshandlungsvorwürfe gegen Polizisten landen fast nie vor Gericht. Der Standard. Aufruf am 05.01.2023: https://www.derstandard.at/story/2000091549976/misshandlungsvorwuerfe-gegen-polizisten-landen-fast-nie-vor-gericht ↩︎
- Sondergger, P. (2021): Mayday-Demo. Amnesty International. Aufruf am 05.01.2023: https://www.amnesty.at/media/9272/gutachten-im-auftrag-von-amnesty-international_jaenner-2022_polizeigewalt-bei-mayday-demo-1-mai-2021.pdf ↩︎
- Stempfl, L. (2022): “Kein konkreter Zeitplan” für Polizeigewalt-Meldestelle. Heute Zeitung. Aufruf am 05.01.2023: https://www.heute.at/s/kein-konkreter-zeitplan-fuer-polizeigewalt-meldestelle-100226624 ↩︎